Dokumentenvernichtung

Nach Freigabe durch den Eigentümer vernichten wir die Papierdokumente gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Dazu verwenden wir die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN 32 757 Sicherheitsstufe 3, die für vertrauliches Schriftgut geeignet ist.

So werden vertrauliche Dokumente, wie personenbezogene oder firmeninterne Daten, damit schon in unserem Haus normgerecht zerkleinert und eine Rekonstruktion der Daten aus dem Papiermaterial verhindert. Danach kann das zerkleinerte Material dem Recycling zugeführt werden, ohne weitere Maßnahmen in Bezug auf Industriespionage treffen zu müssen.

Wir beraten Sie im Vorfeld darüber, welche Dokumente vernichtet werden dürfen und welche aufbewahrt werden müssen, und informieren Sie über gesetzliche Aufbewahrungspflichten von z.B. kaufmännischen Dokumenten.

Und bis es soweit ist, lagern wir Ihre Dokumente in hauseigenen Räumlichkeiten.

Sie können somit sichergehen, dass Ihre Dokumente ausschließlich durch unsere Hände gehen.